Artikel 200 VO (EU) 2013/1308
Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder
Im Rindfleischsektor wird die Gewährung und Zahlung der Ausfuhrerstattung für lebende Tiere von der Einhaltung der Tierschutzvorschriften im Unionsrecht und insbesondere der Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport abhängig gemacht.
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