Artikel 42 VO (EU) 2013/1308
Inhalt der Stützungsprogramme
Stützungsprogramme umfassen mindestens Folgendes:
- a)
- eine detaillierte Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie deren quantifizierte Ziele;
- b)
- die Ergebnisse der durchgeführten Konsultationen;
- c)
- eine Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen;
- d)
- einen Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen;
- e)
- eine allgemeine Finanzierungstabelle, die Aufschluss über die einzusetzenden Mittel und die geplante vorläufige Aufteilung der Mittel auf die Maßnahmen entsprechend den in Anhang VI vorgesehenen Haushaltsobergrenzen gibt;
- f)
- die Kriterien und quantitativen Indikatoren für die Überwachung und Bewertung sowie die Vorkehrungen, die zur Gewährleistung einer angemessenen und effizienten Durchführung des Stützungsprogramms getroffen wurden; und
- g)
- die Bezeichnung der zuständigen Behörden und für die Durchführung des Stützungsprogramms verantwortlichen Einrichtungen.
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