Artikel 9 VO (EU) 2013/1379

Errichtung von Vereinigungen von Erzeugerorganisationen

(1) Vereinigungen von Erzeugerorganisationen können auf Initiative von in einem oder mehreren Mitgliedstaaten anerkannten Erzeugerorganisationen errichtet werden.

(2) Sofern nicht anders angegeben, finden die für Erzeugerorganisationen geltenden Bestimmungen dieser Verordnung auch auf Vereinigungen von Erzeugerorganisationen Anwendung.

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