Artikel 21 VO (EU) 2013/149

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Artikel 13, 14 und 15 werden sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung wirksam.

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