ANHANG II VO (EU) 2013/167

HÖCHSTZULÄSSIGE STÜCKZAHLEN FÜR KLEINSERIEN

Die Zahl von Fahrzeugen eines Typs, die jährlich in jedem Mitgliedstaat auf dem Markt bereitgestellt, zugelassen oder in Betrieb genommen werden dürfen, ist je nach Fahrzeugklasse wie folgt begrenzt:
KlasseStückzahl (je Typ)
T150
C50

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