ANHANG II VO (EU) 2013/167
HÖCHSTZULÄSSIGE STÜCKZAHLEN FÜR KLEINSERIEN
Die Zahl von Fahrzeugen eines Typs, die jährlich in jedem Mitgliedstaat auf dem Markt bereitgestellt, zugelassen oder in Betrieb genommen werden dürfen, ist je nach Fahrzeugklasse wie folgt begrenzt:Klasse | Stückzahl (je Typ) |
---|---|
T | 150 |
C | 50 |
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