Artikel 3 VO (EU) 2013/216

(1) Kann die elektronische Ausgabe des Amtsblatts aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Störungen der beteiligten Informationssysteme nicht auf der EUR-Lex-Website veröffentlicht werden, so wird die Ausgabe des betreffenden Amtsblatts in gedruckter Form veröffentlicht. Diese Ausgabe erhält Echtheitsstatus und entfaltet Rechtswirkung.

(2) Sobald die in Absatz 1 genannten Informationssysteme wiederhergestellt sind, wird die elektronische Ausgabe des Amtsblatts, die der gemäß Absatz 1 veröffentlichten Ausgabe entspricht, auf der EUR-Lex-Website zugänglich gemacht. Ab diesem Zeitpunkt gilt die elektronische Ausgabe als die einzige Ausgabe mit Echtheitsstatus und entfaltet Rechtswirkung.

(3) Die elektronischen Ausgaben des Amtsblatts, die den nach dem 1. Juli 2013 veröffentlichten gedruckten Ausgaben des Amtsblatts entsprechen, denen Echtheit zukommt, gelten ab 14. März 2024 als die einzigen Ausgaben, denen Echtheit zukommt.

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