Artikel 28 VO (EU) 2013/228
Staatliche Beihilfe für die Tabakerzeugung
Spanien wird ermächtigt, eine Beihilfe für die Erzeugung von Tabak auf den Kanarischen Inseln zu gewähren. Die Gewährung dieser Beihilfe darf nicht zu Diskriminierungen zwischen den dortigen Erzeugern führen.
Der Betrag der Beihilfe darf 2980,62 EUR/Tonne nicht überschreiten. Die zusätzliche Beihilfe wird für höchstens 10 Tonnen jährlich gewährt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.