Artikel 28 VO (EU) 2013/228

Staatliche Beihilfe für die Tabakerzeugung

Spanien wird ermächtigt, eine Beihilfe für die Erzeugung von Tabak auf den Kanarischen Inseln zu gewähren. Die Gewährung dieser Beihilfe darf nicht zu Diskriminierungen zwischen den dortigen Erzeugern führen.

Der Betrag der Beihilfe darf 2980,62 EUR/Tonne nicht überschreiten. Die zusätzliche Beihilfe wird für höchstens 10 Tonnen jährlich gewährt.

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