Artikel 16 VO (EU) 2013/231
Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden
Wenn die zuständigen Behörden bewerten, ob der AIFM Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 2011/61/EU einhält, legen sie zumindest die im vorliegenden Abschnitt festgelegten Kriterien zugrunde.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.