Artikel 1 VO (EU) 2013/389

Gegenstand

Diese Verordnung enthält allgemeine Vorschriften sowie Funktions- und Wartungsvorschriften für das Unionsregister während des am 1. Januar 2013 beginnenden Handelszeitraums und den darauffolgenden Handelszeiträumen, für das unabhängige Transaktionsprotokoll (Independent Transaction Log, ITL) gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG und für die Register gemäß Artikel 6 der Entscheidung Nr. 280/2004/EG.

Diese Verordnung sieht ferner eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Unionsregister und dem ITL vor.

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