Artikel 73e VO (EU) 2013/389

Ausbuchung von Einheiten

Soweit unter die Richtlinie 2003/87/EG fallende Emissionen über die der Union zugeteilte, gemäß dem Ratifizierungsbeschluss festgelegte Menge Einheiten hinausgehen, bucht der Zentralverwalter AAU aus dem EU-PPSR-Konto aus.

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