ANNEX III VO (EU) 2013/390
MUSTER DES NETZLEISTUNGSPLANS
Dem Leistungsplan für den Netzmanager ist die folgende Struktur zugrunde zu legen:- 1.
- EINLEITUNG
- 1.1.
- Darlegung der Situation (Anwendungsbereich des Plans, abgedeckte Funktionen usw.)
- 1.2.
- Beschreibung des makroökonomischen Szenarios für den Bezugszeitraum einschließlich globaler Annahmen (Verkehrsprognose usw.)
- 1.3.
- Beschreibung der Kohärenz mit dem Netzstrategieplan
- 1.4.
- Beschreibung des Ergebnisses der Konsultation der Beteiligten zur Ausarbeitung des Leistungsplans (von den Beteiligten angesprochene Hauptpunkte und wenn möglich vereinbarte Kompromisse)
- 2.
- LEISTUNGSZIELE
- 2.1.
- Beschreibung der wesentlichen Leistungsindikatoren für jeden einschlägigen wesentlichen Leistungsbereich
- 2.2.
- Leistungsziele in jedem einschlägigen wesentlichen Leistungsbereich, festgelegt unter Bezugnahme auf jeden wesentlichen Leistungsindikator, für den gesamten Bezugszeitraum, wobei zur Überwachung und Anreizsetzung Jahreswerte zu verwenden sind
- 2.3.
- Darlegung und Erläuterung des Beitrags und der Auswirkungen der Leistungsziele auf die für die gesamte Europäische Union geltenden Leistungsziele
- 2.4.
- Darlegung und Erläuterung des Beitrags und der Auswirkungen der Leistungsziele auf die funktionalen Luftraumblöcke
- 3.
- BEITRAG DER EINZELNEN FUNKTIONEN
- 3.1.
- Individuelle Leistungsziele für jede Funktion (ATFM, ERND, SSR-Transpondercodes, Frequenzen)
- 4.
- MILITÄRISCHE DIMENSION
- 4.1.
- Darlegung der zivil-militärischen Dimension des Plans mit einer Beschreibung der Leistung bei flexibler Luftraumnutzung, um die Kapazität unter Berücksichtigung der Effektivität militärischer Einsätze und gegebenenfalls einschlägiger Leistungsindikatoren und Ziele im Einklang mit den Indikatoren und Zielen des Leistungsplans zu erhöhen
- 5.
- SENSITIVITÄTSANALYSE UND VERGLEICH MIT DEM VORHERGEHENDEN LEISTUNGSPLAN
- 5.1.
- Sensitivität gegenüber externen Annahmen
- 5.2.
- Vergleich mit dem vorhergehenden Leistungsplan
- 6.
- DURCHFÜHRUNG DES LEISTUNGSPLANS
- 6.1.
- Beschreibung der zur Erreichung der Leistungsziele ergriffenen Maßnahmen, wie
- —
Überwachungsmechanismen, mit denen sichergestellt wird, dass die Sicherheitstätigkeiten und Geschäftspläne durchgeführt werden;
- —
Maßnahmen zur Überwachung der Durchführung der Leistungspläne und zur entsprechenden Berichterstattung, einschließlich der Vorgehensweise bei Nichterreichen der Ziele während des Bezugszeitraums.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.