ANHANG III VO (EU) 2013/391
BESONDERE TRANSPARENZANFORDERUNGEN FÜR UNTER MARKTBEDINGUNGEN ERBRACHTE FLUGSICHERUNGSDIENSTE
Informationen, die in Anwendung dieses Anhangs mitgeteilt werden, sind vertraulich für die Kommission bestimmt und werden der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht.- 1.
- KOSTEN DER FLUGSICHERUNG
- 1.1.
- Berichtstabelle
Die Mitgliedstaaten füllen die Berichtstabellen dieses Anhangs aus. Die Tabellen A und B sind für die gesamte Gebührenzone auszufüllen, ausgenommen Flugsicherungsdienste für den An- und Abflug; die Tabelle B zu Preisen ist für jeden Flughafen auszufüllen, an dem Flugsicherungsdienste unter Marktbedingungen in der An- und Abfluggebührenzone, die seiner Zuständigkeit untersteht, erbracht werden. In Tabelle A handelt es sich bei den Zahlen um die Istzahlen für das Jahr n-3 bis zum Jahr n-1 sowie um die Planzahlen ab dem Jahr n. Die Istkosten werden anhand geprüfter endgültiger Abschlüsse festgestellt. Die Plankosten werden anhand des Geschäftsplans, der eine Voraussetzung für die Zertifizierung des Dienstleisters ist, festgestellt. Für Tabelle B hat der Jahrespreis dem Vertragswert zu entsprechen. Die betrachtete Leistungseinheit, die bei der Ermittlung des Vertragswerts zugrunde gelegt wird, ist zu beschreiben und in der Tabelle vom betreffenden Mitgliedstaat anzugeben. Kosten und Preise werden in der Landeswährung angegeben.Organisation: Gebührenzone: | Jahr | n | |||||||
(n-3) A | (n-2) A | (n-1) A | (n)F | (n+1) F | (n+2) P | (n+3) P | (n+4) P | (n+5) P | |
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Personal | |||||||||
Sonstige Betriebskosten | |||||||||
Abschreibung | |||||||||
Kapitalkosten | |||||||||
Außerordentliche Posten | |||||||||
Gesamtkosten |
Organisation: Gebührenzone: Flughafen: | Jahr | n | |||||||
Flughafen i | (n-3) | (n-2) | (n-1) | (n) | (n+1) | (n+2) | (n+3) | (n+4) | (n+5) |
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Jahrespreis (a) | |||||||||
Leistungseinheit (b) | |||||||||
Preis je Leistungseinheit |
- 1.2.
- Zusätzliche Informationen
Zusätzlich teilen die Mitgliedstaaten mindestens folgende Informationen mit:- a)
- Beschreibung der Methode, nach der die Kosten für die Einrichtungen oder Dienste auf die einzelnen Flugsicherungsdienste anhand der Liste der Einrichtungen und Dienste im regionalen ICAO-Flugsicherungsplan, Europäische Region (Dok. 7754), aufgeteilt werden;
- b)
- Beschreibung und Erläuterung der Differenz zwischen den Plan- und Istzahlen für das Jahr n-1 in Bezug auf alle Daten in den Tabellen A und B;
- c)
- Beschreibung und Erläuterung der sich über fünf Jahre erstreckenden Plankosten und Investitionen im Verhältnis zum erwarteten Verkehrsaufkommen;
- d)
- Beschreibung und Erläuterung der Methode zur Berechnung der Abschreibungen: Anschaffungskosten oder Wiederbeschaffungskosten;
- e)
- Begründung der Kapitalkosten einschließlich Angabe der Vermögensbestandteile.
- 2.
- FINANZIERUNG DER FLUGSICHERUNG
Die Flugsicherungsorganisationen legen eine Beschreibung der Art und Weise vor, in der die Kosten der Flugsicherungsdienste bezüglich jeder Gebührenzone finanziert werden.© Europäische Union 1998-2021
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