Artikel 11 VO (EU) 2013/472
Kohärenz mit der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011
Unterliegt ein Mitgliedstaat einem makroökonomischen Anpassungsprogramm, findet die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 für die Dauer dieses Programms auf diesen Mitgliedstaat keine Anwendung, mit der Ausnahme, dass die Indikatoren des in der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 aufgestellten Scoreboards bei der Überwachung des makroökonomischen Anpassungsprogramms einbezogen werden.
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