Artikel 12 VO (EU) 2013/472
Kohärenz mit dem Europäischen Semester zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik
Unterliegt ein Mitgliedstaat einem makroökonomischen Anpassungsprogramm, findet die Überwachung und Bewertung des Europäischen Semesters zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik nach Artikel 2-a der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 für die Dauer dieses Programms keine Anwendung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.