Artikel 12 VO (EU) 2013/472

Kohärenz mit dem Europäischen Semester zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik

Unterliegt ein Mitgliedstaat einem makroökonomischen Anpassungsprogramm, findet die Überwachung und Bewertung des Europäischen Semesters zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik nach Artikel 2-a der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 für die Dauer dieses Programms keine Anwendung.

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