Artikel 8 VO (EU) 2013/472
Einbeziehung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft
Bei der Vorbereitung des Entwurfs für ein makroökonomisches Anpassungsprogramm holen Mitgliedstaaten die Ansichten der Sozialpartner sowie der einschlägigen zivilgesellschaftlichen Organisationen ein, um so einen Konsens über den Programminhalt zu fördern.
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