Artikel 22 VO (EU) 2013/525

Bericht über den zusätzlichen Zeitraum für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll

Die Union und jeder ihrer Mitgliedstaaten legen dem UNFCCC-Sekretariat mit Ablauf des zusätzlichen Zeitraums für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Absatz 3 des Beschlusses 13/CMP.1 einen Bericht über diesen zusätzlichen Zeitraum vor.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.