Artikel 22 VO (EU) 2013/525
Bericht über den zusätzlichen Zeitraum für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll
Die Union und jeder ihrer Mitgliedstaaten legen dem UNFCCC-Sekretariat mit Ablauf des zusätzlichen Zeitraums für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Absatz 3 des Beschlusses 13/CMP.1 einen Bericht über diesen zusätzlichen Zeitraum vor.
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