Artikel 280d CRR (VO (EU) 2013/575)
Aufschlag für die Kategorie „Aktienkursrisiko”
(1) Für die Zwecke von Absatz 2 legen die Institute die einschlägigen Beteiligungsreferenzeinheiten für Netting-Sätze wie folgt fest:
- a)
- Festlegung einer Beteiligungsreferenzeinheit für jeden Emittenten eines Referenzbeteiligungsinstruments, das einem auf eine Einzeladresse bezogenen Geschäft der Kategorie „Aktienkursrisiko” zugrunde liegt; auf Einzeladressen bezogene Geschäfte werden nur dann der gleichen Beteiligungsreferenzeinheit zugeordnet, wenn das zugrunde liegende Referenzbeteiligungsinstrument dieser Geschäfte vom gleichen Emittenten begeben wird;
- b)
- Festlegung einer Beteiligungsreferenzeinheit für jede Gruppe von Referenzbeteiligungsinstrumenten oder Einzeladressen-Eigenkapitalderivaten, die einem Mehrfachadressen-Geschäft der Kategorie „Aktienkursrisiko” zugrunde liegen; Mehrfachadressen-Geschäfte werden nur dann der gleichen Beteiligungsreferenzeinheit zugeordnet, wenn die Gruppe der diesen Geschäften zugrunde liegenden Referenzbeteiligungsinstrumente bzw. Einzeladressen-Eigenkapitalderivate die gleichen Bestandteile hat.
(2) Für die Zwecke von Artikel 278 berechnen die Institute den Aufschlag für die Kategorie „Aktienkursrisiko” eines bestimmten Netting-Satzes wie folgt:
dabei gilt:
- AddOnEquity=
- der Aufschlag für die Kategorie „Aktienkursrisiko” ;
- j=
- der Index, der alle gemäß Artikel 277a Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 277a Absatz 2 für den Netting-Satz geschaffenen Aktienkursrisiko-Hedging-Sätze bezeichnet; und
-
AddOn Equity j - der Aufschlag für den Hedging-Satz „j” der Kategorie „Aktienkursrisiko” , berechnet gemäß Absatz 3.
(3) Die Institute berechnen den Aufschlag für die Kategorie „Aktienkursrisiko” für den Hedging-Satz „j” wie folgt:
dabei gilt:
-
AddOn Equity j - der Aufschlag für die Kategorie „Aktienkursrisiko” für den Hedging-Satz „j” ;
- єj=
- der Aufsichtsfaktor-Koeffizient des Hedging-Satzes „j” , ermittelt gemäß Artikel 280;
- k=
- der Index, der die gemäß Absatz 1 festgelegten Beteiligungsreferenzeinheiten des Netting-Satzes bezeichnet;
-
ρ Equity k - der Korrelationsfaktor der Beteiligungsreferenzeinheit „k” ; wird die Beteiligungsreferenzeinheit „k” gemäß Absatz 1 Buchstabe a festgelegt, so gilt
; wird die Beteiligungsreferenzeinheit „k” gemäß Absatz 1 Buchstabe b festgelegt, so giltρ Equity k 50 % ; undρ Equity k 80 % - AddOn(Entityk)=
- der Aufschlag für die Beteiligungsreferenzeinheit „k” , ermittelt gemäß Absatz 4.
(4) Die Institute berechnen den Aufschlag für die Beteiligungsreferenzeinheit „k” wie folgt:
dabei gilt:
- AddOn(Entityk)=
- der Aufschlag für die Beteiligungsreferenzeinheit „k” ;
-
SF Equity k - der Aufsichtsfaktor für die Beteiligungsreferenzeinheit „k” : wird die Beteiligungsreferenzeinheit „k” gemäß Absatz 1 Buchstabe a festgelegt, so gilt
; wird die Beteiligungsreferenzeinheit „k” gemäß Absatz 1 Buchstabe b festgelegt, so giltSF Equity k 32 % ; undSF Equity k 20 % -
EffNot Equity k -
der effektive Nominalwert der Beteiligungsreferenzeinheit „k” , berechnet wie folgt:
EffNot Equity k l ∈ Beteiligungsreferenzeinheit k l dabei gilt:
- l=
- der Index, der die Risikoposition bezeichnet.
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