Artikel 325ad CRR (VO (EU) 2013/575)
Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios
(1) JTD-Nettobeträge werden
- a)
- bei tranchierten Produkten mit den Ausfallrisikogewichten entsprechend ihrer Bonität gemäß Artikel 325y Absätze 1 und 2 multipliziert;
- b)
- bei nicht tranchierten Produkten mit den Ausfallrisikogewichten gemäß Artikel 325aa Absatz 1 multipliziert.
(2) Risikogewichtete JTD-Nettobeträge werden Unterklassen zugewiesen, die einem Index entsprechen.
(3) Gewichtete JTD-Nettobeträge werden innerhalb jeder Unterklasse nach folgender Formel berechnet:
- DRCb=
- die Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko für Unterklasse b;
- i=
- ein Instrument der Unterklasse b; und
- WtSACTP=
- die Quote zur Berücksichtigung der Vorteile von Sicherungsbeziehungen innerhalb einer Unterklasse, berechnet gemäß der WtS-Formel nach Artikel 325y Absatz 4, wobei allerdings nicht nur die Positionen der entsprechenden Unterklasse, sondern die Kaufpositionen und Verkaufspositionen des gesamten alternativen Korrelationshandelsportfolios verwendet werden.
DRCb = max {(Σi ∈ long RWi · net JTDi) – WtSACTP · (Σi ∈ short RWi · |net JTDi|); 0}
dabei gilt:
(4) Institute berechnen die Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios nach folgender Formel:
dabei gilt:
- DRCACTP=
- die Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios; und
- DRCb=
- die Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko für die Unterklasse b.
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