Artikel 325ak CRR (VO (EU) 2013/575)
Risikogewichte für das Kreditspreadrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen
Innerhalb jeder Unterklasse gelten für alle Laufzeiten (0,5 Jahre, 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre) die gleichen Risikogewichte für die Sensitivitäten gegenüber Kreditspreadrisikofaktoren bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen, und diese Risikogewichte werden für jede Unterklasse in Tabelle 6 gemäß dem delegierten Rechtsakt nach Artikel 461a spezifiziert.
Unter-klasse | Bonität | Sektor | Risiko-gewicht |
---|---|---|---|
1 | Sämtli-che Bonitäts-stufen | Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Mitgliedstaats | 4,0 % |
2 | Bonitäts-stufen 1 bis 3 | Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands sowie in Artikel 117 Absatz 2 bzw. Artikel 118 genannte multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen | 4,0 % |
3 | Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen | 4,0 % | |
4 | Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen | 8,0 % | |
5 | Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 5,0 % | |
6 | Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen | 4,0 % | |
7 | Technologie, Telekommunikation | 3,0 % | |
8 | Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten | 2,0 % | |
9 | Von Kreditinstituten mit Sitz in einem Mitgliedstaat begebene gedeckte Schuldverschreibungen | 3,0 % | |
10 | Von Kreditinstituten in Drittländern begebene gedeckte Schuldverschreibungen | 6,0 % | |
11 | Bonitäts-stufen 4 bis 6 (ohne Rating) | Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands sowie in Artikel 117 Absatz 2 bzw. Artikel 118 genannte multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen | 13,0 % |
12 | Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen | 13,0 % | |
13 | Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen | 16,0 % | |
14 | Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 10,0 % | |
15 | Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen | 12,0 % | |
16 | Technologie, Telekommunikation | 12,0 % | |
17 | Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten | 12,0 % | |
18 | Sonstige Sektoren | 13,0 % |
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