Artikel 325aq CRR (VO (EU) 2013/575)
Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen für das Aktienkursrisiko
(1) Der Delta-Faktor-Risiko-Korrelationsparameter ρκl wird zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten S und S auf 99,90 % festgesetzt, wobei sich eine der Sensitivitäten auf den Aktien-Kassakurs und die andere auf den Aktien-Reposatz bezieht und sich beide Sensitivitäten auf die gleiche Emittenten-Adresse beziehen.
(2) In anderen Fällen als den in Absatz 1 genannten wird der Korrelationsparameter ρkl zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten WSk und WSl gegenüber dem Aktien-Kassakurs wie folgt festgelegt:
- a)
- 15 % zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten der Kategorie „hohe Marktkapitalisierung, aufstrebende Volkswirtschaften” (Unterklasse 1, 2, 3 oder 4);
- b)
- 25 % zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten der Kategorie „hohe Marktkapitalisierung, fortschrittliche Volkswirtschaften” (Unterklasse 5, 6, 7 oder 8);
- c)
- 7,5 % zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten der Kategorie „geringe Marktkapitalisierung, aufstrebende Volkswirtschaften” (Unterklasse 9);
- d)
- 12,5 % zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten der Kategorie „geringe Marktkapitalisierung, fortschrittliche Volkswirtschaften” (Unterklasse 10);
- e)
- 80 % zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten einer der beiden Index-Unterklassen (Unterklasse 12 oder 13).
(3) Der Korrelationsparameter ρkl zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten WSk und WSl gegenüber dem Aktien-Reposatz wird gemäß Absatz 2 Buchstaben a bis d festgelegt.
(4) Bezieht sich von den beiden der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten WSk und WSl eine auf einen Aktien-Kassakurs und die andere auf einen Eigenkapital-Reposatz und beziehen sich beide Sensitivitäten auf eine unterschiedliche Emittenten-Adresse, so entspricht der Korrelationsparameter ρkl den Korrelationsparametern nach Absatz 2, multipliziert mit 99,90 %.
(5) Die Korrelationsparameter nach den Absätzen 1 bis 4 gelten nicht für die Unterklasse 11. Die Kapitalanforderung der Aggregationsformel für das Delta-Faktor-Risiko innerhalb der Unterklasse 11 entspricht der Summe der absoluten Werte der gewichteten Netto-Sensitivitäten dieser Unterklasse:
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