Artikel 325d CRR (VO (EU) 2013/575)
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck
- 1.
-
„Risikoklasse” eine der folgenden sieben Kategorien:
- i)
- allgemeines Zinsrisiko;
- ii)
- Kreditspreadrisiko (CSR) bei Nicht-Verbriefungspositionen;
- iii)
- Kreditspreadrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen (CSR außerhalb des alternativen Korrelationshandelsportfolios);
- iv)
- Kreditspreadrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen (CSR des alternativen Korrelationshandelsportfolios);
- v)
- Aktienkursrisiko;
- vi)
- Warenpositionsrisiko;
- vii)
- Fremdwährungsrisiko;
- 2.
- „Sensitivität” die relative Veränderung des Werts einer Position infolge einer Veränderung des Werts einer der relevanten Risikofaktoren der Position, berechnet nach dem Bewertungsmodell des Instituts gemäß Abschnitt 3 Unterabschnitt 2;
- 3.
- „Unterklasse” eine Unterkategorie von Positionen innerhalb einer Risikoklasse mit ähnlichem Risikoprofil, der ein Risikogewicht gemäß Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 zugewiesen wird.
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