Artikel 383i CRR (VO (EU) 2013/575)

Delta-Risikosensitivitäten

(1) Institute berechnen Delta-Risikosensitivitäten aus Risikofaktoren des Zinsrisikos wie folgt:

a)
Die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus risikofreien Zinssätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;

rkt

= der Wert des Risikofaktors k aus risikofreien Zinssätzen mit der Laufzeit t;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als rkt in VCVA;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als rkt in der Bewertungsfunktion Vi;

b)
die Delta-Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus Inflationsraten sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;

inflkt

= der Wert eines Risikofaktors k des Inflationsrisikos mit der Laufzeit t;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als inflkt in VCVA;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als inflkt in der Bewertungsfunktion Vi.

(2) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Devisenkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;

FXk

= der Wert des Risikofaktors k aus Devisenkassakursen;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als FXk in VCVA;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als FXk in der Bewertungsfunktion Vi.

(3) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;

ccskt

= der Wert des Risikofaktors k aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als ccskt in VCVA;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als ccskt in der Bewertungsfunktion Vi.

(4) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Referenz-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread-Sätzen;

rcskt

= der Wert des Risikofaktors k aus Referenz-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als ccskt in VCVA ;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread-Sätzen;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als ccskt in der Bewertungsfunktion Vi.

(5) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Aktienkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;

EQ

= der Wert des Aktienkassakurses;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als EQ in VCVA;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als EQ in der Bewertungsfunktion Vi.

(6) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Warenkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Warenkassakursen;

CTY

= der Wert des Warenkassakurses;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als CTY in VCVA;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Waren-Kassakursen;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als CTY in der Bewertungsfunktion Vi.

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