Artikel 383i CRR (VO (EU) 2013/575)
Delta-Risikosensitivitäten
(1) Institute berechnen Delta-Risikosensitivitäten aus Risikofaktoren des Zinsrisikos wie folgt:
- a)
-
Die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus risikofreien Zinssätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:
Dabei gilt:
-
-
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;
- rkt
-
= der Wert des Risikofaktors k aus risikofreien Zinssätzen mit der Laufzeit t;
- VCVA
-
= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
- x,y
-
= andere Risikofaktoren als rkt in VCVA;
-
-
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;
- Vi
-
= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
- w,z
-
= andere Risikofaktoren als rkt in der Bewertungsfunktion Vi;
-
- b)
-
die Delta-Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus Inflationsraten sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:
Dabei gilt:
-
-
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;
- inflkt
-
= der Wert eines Risikofaktors k des Inflationsrisikos mit der Laufzeit t;
- VCVA
-
= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
- x,y
-
= andere Risikofaktoren als inflkt in VCVA;
-
-
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;
- Vi
-
= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
- w,z
-
= andere Risikofaktoren als inflkt in der Bewertungsfunktion Vi.
-
(2) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Devisenkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:
Dabei gilt:
-
-
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;
- FXk
-
= der Wert des Risikofaktors k aus Devisenkassakursen;
- VCVA
-
= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
- x,y
-
= andere Risikofaktoren als FXk in VCVA;
-
-
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;
- Vi
-
= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
- w,z
-
= andere Risikofaktoren als FXk in der Bewertungsfunktion Vi.
(3) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:
Dabei gilt:
-
-
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;
- ccskt
-
= der Wert des Risikofaktors k aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;
- VCVA
-
= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
- x,y
-
= andere Risikofaktoren als ccskt in VCVA;
-
-
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;
- Vi
-
= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
- w,z
-
= andere Risikofaktoren als ccskt in der Bewertungsfunktion Vi.
(4) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Referenz-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:
Dabei gilt:
-
-
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread-Sätzen;
- rcskt
-
= der Wert des Risikofaktors k aus Referenz-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;
- VCVA
-
= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
- x,y
-
= andere Risikofaktoren als ccskt in VCVA ;
-
-
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread-Sätzen;
- Vi
-
= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
- w,z
-
= andere Risikofaktoren als ccskt in der Bewertungsfunktion Vi.
(5) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Aktienkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:
Dabei gilt:
-
-
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;
- EQ
-
= der Wert des Aktienkassakurses;
- VCVA
-
= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
- x,y
-
= andere Risikofaktoren als EQ in VCVA;
-
-
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;
- Vi
-
= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
- w,z
-
= andere Risikofaktoren als EQ in der Bewertungsfunktion Vi.
(6) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Warenkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:
Dabei gilt:
-
-
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Warenkassakursen;
- CTY
-
= der Wert des Warenkassakurses;
- VCVA
-
= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
- x,y
-
= andere Risikofaktoren als CTY in VCVA;
-
-
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Waren-Kassakursen;
- Vi
-
= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
- w,z
-
= andere Risikofaktoren als CTY in der Bewertungsfunktion Vi.
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