Artikel 383j CRR (VO (EU) 2013/575)

Vega-Risikosensitivitäten

Institute berechnen die Vega-Risikosensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus impliziten Volatilitäten sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus impliziten Volatilitäten;

volk

= der Wert des Risikofaktors aus impliziten Volatilitäten;

VCVA

= die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y

= andere Risikofaktoren als volk in der Bewertungsfunktion VCVA;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments i gegenüber einem Risikofaktor aus impliziten Volatilitäten;

Vi

= die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z

= andere Risikofaktoren als volk in der Bewertungsfunktion Vi.

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