Artikel 404 CRR (VO (EU) 2013/575)

Anwendungsbereich

Titel II und III gelten für neue Verbriefungen, die am oder nach dem 1. Januar 2011 begeben wurden. Nach dem 31. Dezember 2014 gelten Titel II und III für bestehende Verbriefungen, bei denen zugrunde liegende Risikopositionen nach diesem Datum neu hinzukommen oder ersetzt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.