Artikel 15 VO (EU) 2013/628
Vor-Ort-Phase
(1) Während der Vor-Ort-Phase einer Inspektion wird die Agentur wie folgt tätig:
- a)
- Sie hält eine Eingangsbesprechung mit dem nationalen Normungskoordinator und der inspizierten zuständigen Behörde ab;
- b)
- sie verfolgt Feststellungen der Nichteinhaltung aus früheren Inspektionen, die noch offen sind, und überprüft die entsprechenden Korrekturen und Korrekturmaßnahmen;
- c)
- sie meldet der zuständigen Behörde alle unmittelbaren Sicherheitsprobleme, falls solche während der Inspektion erkannt werden;
- d)
- sie legt der zuständigen Behörde auf einer Abschlussbesprechung eine Liste der vorläufigen Feststellungen der Nichteinhaltung vor, die im Zuge der Inspektion getroffen oder weiterverfolgt wurden.
(2) Darüber hinaus kann die Agentur:
- a)
- den Hauptsitz und, soweit dies für notwendig erachtet wird, alle regionalen Büros der zuständigen Behörde und der qualifizierten Stellen, denen die zuständige Behörde gegebenenfalls Aufgaben zugewiesen hat, inspizieren;
- b)
- Unternehmen bzw. Unternehmensvereinigungen, die der Aufsicht der zuständigen Behörde unterliegen, im Rahmen der Inspektion dieser zuständigen Behörde inspizieren; in diesem Fall kann die zuständige Behörde das Inspektionsteam begleiten;
- c)
- Mitarbeiter der inspizierten zuständigen Behörde und gegebenenfalls der qualifizierten Stellen und der besuchten Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen befragen;
- d)
- Rechtsvorschriften, Verfahren, Zeugnisse, Aufzeichnungen, Daten und sonstiges relevantes Material prüfen.
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