Artikel 10 VO (EU) 2013/716
Verpackung in dem betreffenden geografischen Gebiet
Ist in der technischen Unterlage festgelegt, dass die Verpackung der Spirituose in dem abgegrenzten geografischen Gebiet oder einem Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft stattfinden muss, so ist diese produktspezifische Anforderung zu rechtfertigen.
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