Artikel 10 VO (EU) 2013/716

Verpackung in dem betreffenden geografischen Gebiet

Ist in der technischen Unterlage festgelegt, dass die Verpackung der Spirituose in dem abgegrenzten geografischen Gebiet oder einem Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft stattfinden muss, so ist diese produktspezifische Anforderung zu rechtfertigen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.