Artikel 1 VO (EU) 2013/886

Gegenstand und Anwendungsbereich

In dieser Verordnung sind die Spezifikationen festgelegt, die erforderlich sind, um die Kompatibilität, Interoperabilität und Kontinuität bei der Einführung und Nutzung von Daten und Verfahren für die möglichst unentgeltliche Bereitstellung eines Mindestniveaus allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsinformationen für die Nutzer auf Unionsebene gemäß der Richtlinie 2010/40/EU sicherzustellen.

Sie gilt für die Bereitstellung eines Mindestniveaus allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsinformationen im transeuropäischen Straßennetz.

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