Artikel 10 VO (EU) 2013/99

Formen der Finanzierung

Finanzbeiträge der Union können entweder in Form von Finanzhilfen oder öffentlichen Aufträgen oder als jede andere Finanzierungsform geleistet werden, die für das Erreichen der allgemeinen und spezifischen Ziele gemäß Artikel 4 Absätze 1 und 2 erforderlich ist.

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