Artikel 1 VO (EU) 2014/1112

Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Verordnung enthält gemeinsame Formate für

a)
die Berichte der Betreiber und Eigentümer von Offshore-Erdöl- und -Erdgasanlagen an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2013/30/EU;
b)
die Veröffentlichung von Informationen durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 24 der Richtlinie 2013/30/EU.

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