Artikel 1 VO (EU) 2014/1112
Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Verordnung enthält gemeinsame Formate für
- a)
- die Berichte der Betreiber und Eigentümer von Offshore-Erdöl- und -Erdgasanlagen an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2013/30/EU;
- b)
- die Veröffentlichung von Informationen durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 24 der Richtlinie 2013/30/EU.
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