ANHANG XII VO (EU) 2014/1322

Anforderungen für die Beifahrersitze

1.
Anforderungen

1.1.
Vorhandene Beifahrersitze müssen den Anforderungen der Norm EN 15694: 2009 und den Anforderungen von Anhang XIV Nummer 2.4 entsprechen.
1.2.
Ein zur Beförderung eines Beifahrers ausgelegtes Fahrzeug mit einem Sattel und einer Lenkstange, dessen Leermasse in fahrbereitem Zustand ohne die Masse des Fahrers weniger als 400 kg beträgt, muss die technischen Anforderungen für Beifahrersitze von geländegängigen Fahrzeugen (ATV) vom Typ II der Norm EN 15997:2011 alternativ zur Norm EN 15694:2009 erfüllen.

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