ANHANG XVI VO (EU) 2014/1322
Anforderungen für die Zapfwellen
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1.
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Anforderungen für hintere Zapfwellen
Die Spezifikationen von ISO 500-1:2014 und die Norm ISO 500-2:2004 gelten für Zugmaschinen mit hinterer Zapfwelle gemäß Tabelle 1.Anwendbare Norm | T1 C1 | T2 C2 | T3 C3 | T4.1 C4.1 | T4.2 C4.2 | T4.3 C4.3 |
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ISO 500-1:2014(*) | X | — | X(1) | X(1) | X(1) | X |
ISO 500-2:2004(**) | — | X | X(2) | X(2) | — | — |
- 2.
- Anforderungen für vordere Zapfwellen
Die Spezifikationen von ISO 8759-1:1998 gelten mit Ausnahme von Abschnitt 4.2 für die Zugmaschinen aller T- und C-Klassen, die mit vorderen Zapfwellen gemäß dieser Norm ausgestattet sind.Fußnote(n):
- (*)
In der Norm ISO 500-1:2014 ist in Nummer 6.2 der letzte Satz nicht anwendbar.
- (**)
Für die Zwecke dieses Anhangs gilt diese Norm auch für Zugmaschinen mit einer Zapfwelle, deren Leistung bei Messung gemäß ISO 789-1:1990 20 kW übersteigt.
- (***)
Ist es bei Zapfwellen des Typs 3 möglich, die Abmessung der Öffnung der Abdeckung zu verkleinern, um sie an die zu verwendenden Kupplungselemente anzupassen, so muss das Benutzerhandbuch folgende Angaben enthalten:
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Warnung vor den Folgen und Risiken, welche die verminderten Abmessungen der Abdeckung mit sich bringen;
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Anweisungen und besondere Warnhinweise für das Ankuppeln und Abkuppeln der Zapfwellen;
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Anweisungen und besondere Warnhinweise für die Verwendung von an die hintere Zapfwelle angeschlossenen Werkzeugen oder Maschinen.
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