ANHANG XVI VO (EU) 2014/1322

Anforderungen für die Zapfwellen

1.
Anforderungen für hintere Zapfwellen

Die Spezifikationen von ISO 500-1:2014 und die Norm ISO 500-2:2004 gelten für Zugmaschinen mit hinterer Zapfwelle gemäß Tabelle 1.

Tabelle 1

Anwendung von Normen für hintere Zapfwellen der einzelnen Zugmaschinenklassen

X
Norm ist anwendbar.
Norm ist nicht anwendbar.
X(1)
Die Norm ist für Zugmaschinen mit einer Spurweite von mehr als 1150 mm anwendbar.
X(2)
Die Norm ist für Zugmaschinen mit einer Spurweite von 1150 mm oder weniger anwendbar.
Anwendbare Norm

T1

C1

T2

C2

T3

C3

T4.1

C4.1

T4.2

C4.2

T4.3

C4.3

ISO 500-1:2014(*)XX(1)X(1)X(1)X
ISO 500-2:2004(**)XX(2)X(2)

2.
Anforderungen für vordere Zapfwellen

Die Spezifikationen von ISO 8759-1:1998 gelten mit Ausnahme von Abschnitt 4.2 für die Zugmaschinen aller T- und C-Klassen, die mit vorderen Zapfwellen gemäß dieser Norm ausgestattet sind.

Fußnote(n):

(*)

In der Norm ISO 500-1:2014 ist in Nummer 6.2 der letzte Satz nicht anwendbar.

(**)

Für die Zwecke dieses Anhangs gilt diese Norm auch für Zugmaschinen mit einer Zapfwelle, deren Leistung bei Messung gemäß ISO 789-1:1990 20 kW übersteigt.

(***)

Ist es bei Zapfwellen des Typs 3 möglich, die Abmessung der Öffnung der Abdeckung zu verkleinern, um sie an die zu verwendenden Kupplungselemente anzupassen, so muss das Benutzerhandbuch folgende Angaben enthalten:

Warnung vor den Folgen und Risiken, welche die verminderten Abmessungen der Abdeckung mit sich bringen;

Anweisungen und besondere Warnhinweise für das Ankuppeln und Abkuppeln der Zapfwellen;

Anweisungen und besondere Warnhinweise für die Verwendung von an die hintere Zapfwelle angeschlossenen Werkzeugen oder Maschinen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.