ANHANG XXV VO (EU) 2014/1322
Anforderungen an trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen
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1.
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Fahrzeuge der Klassen T und C
Die Begriffsbestimmungen und Anforderungen für Fahrzeuge der Klassen T und C sind dieselben wie die in Anhang XVII für den Schutz von Antriebselementen aufgeführten.- 2.
- Fahrzeuge der Klassen R und S
Für Fahrzeuge der Klassen R und S gelten die folgenden Anforderungen des Anhangs XVII für den Schutz von Antriebselementen:- —
Abschnitt 2 — Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 3 — Sicherheitsabstände zur Vermeidung einer Berührung mit den Gefahrstellen: Nummern 3.1 bis 3.2.6;
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Abschnitt 4 — Festigkeitsanforderungen für Schutzeinrichtungen
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