ANHANG XXV VO (EU) 2014/1322

Anforderungen an trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen

1.
Fahrzeuge der Klassen T und C

Die Begriffsbestimmungen und Anforderungen für Fahrzeuge der Klassen T und C sind dieselben wie die in Anhang XVII für den Schutz von Antriebselementen aufgeführten.

2.
Fahrzeuge der Klassen R und S

Für Fahrzeuge der Klassen R und S gelten die folgenden Anforderungen des Anhangs XVII für den Schutz von Antriebselementen:

Abschnitt 2 — Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 3 — Sicherheitsabstände zur Vermeidung einer Berührung mit den Gefahrstellen: Nummern 3.1 bis 3.2.6;

Abschnitt 4 — Festigkeitsanforderungen für Schutzeinrichtungen

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