Anlage 1.1 VO (EU) 2014/134
Verfahren zur Ermittlung des Korrekturkoeffizienten für die ringförmige Prüfstrecke
- 1.
- Der Korrekturkoeffizient k für die Prüfstrecke ist bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln.
- 2.
- Der Korrekturkoeffizient k ist für mehrere Geschwindigkeiten so festzulegen, dass die Differenz zwischen zwei nacheinander gemessenen Geschwindigkeiten 30 km/h nicht übersteigt.
- 3.
-
Für jede gewählte Geschwindigkeit ist die Prüfung gemäß den Vorschriften dieser Verordnung auf zweierlei Weise durchzuführen:
- 3.1.
- auf gerader Strecke gemessene Geschwindigkeit vd;
- 3.2.
- auf der ringförmigen Prüfstrecke gemessene Geschwindigkeit va.
- 4.
-
Die Werte va und vd sind für alle gemessenen Geschwindigkeiten auf ein Diagramm wie in Abbildung Anl 1.1-1 zu übertragen und die aufeinanderfolgenden Punkte durch Geradensegmente zu verbinden.
Abbildung Anl 1.1-1
- 5.
-
Für jede gemessene Geschwindigkeit wird der Koeffizient k durch nachstehende Formel ausgedrückt:
Gleichung Anl 1.1-1:
k Vd Va
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