Anlage 3 VO (EU) 2014/134
Anforderungen hinsichtlich der Verfahren zur Messung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nenndauerleistung eines Typs eines reinen Elektroantriebs
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1.
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Anforderungen
- 1.1.
- Fahrzeuge der Klasse L mit reinem Elektroantrieb müssen allen einschlägigen Anforderungen hinsichtlich der Messung des maximalen Drehmoments und der maximalen 30-Minuten-Leistung elektrischer Kraftübertragungsstränge gemäß der UNECE-Regelung Nr. 85 genügen.
- 1.2.
- Abweichend hiervon kann die höchste Fünfzehn-Minuten-Geschwindigkeit verwendet werden, wenn der Hersteller dem technischen Dienst zur Zufriedenheit der Genehmigungsbehörde nachweisen kann, dass das Fahrzeug technisch nicht in der Lage ist, die Dreißig-Minuten-Geschwindigkeit zu erreichen.
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