Anlage 4 VO (EU) 2014/134
Anforderungen hinsichtlich des Verfahrens zur Messung der maximalen Nenndauerleistung, der Ausschaltstrecke und des maximalen Hilfsfaktors eines für den Pedalantrieb ausgelegten Fahrzeugs der Klasse L1e nach Artikel 3 Absatz 94 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und eines Fahrrads mit Pedalantrieb nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
- 1.
-
Anwendungsbereich
- 1.1.
- Fahrzeug der Unterkategorie L1e-A;
- 1.2.
- Fahrzeug der Unterkategorie L1e-B mit elektrischem Hilfsantrieb nach Artikel 3 Absatz 94 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013;
- 1.3.
- Fahrräder mit Pedalantrieb mit Trethilfe gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.
- 2.
-
Ausnahme
Fahrzeuge der Klasse L1e im Sinne dieser Anlage sind von den Anforderungen der Anlage 1 ausgenommen.
- 3.
-
Prüfverfahren und Vorschriften
3.1. Prüfverfahren zur Messung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, bis zu der der Hilfsmotor Trethilfe leistet. Das Prüfverfahren und die Messungen sind gemäß Anlage 1 oder wahlweise gemäß Nummer 4.2.6.2 der Norm EN 15194:2009 erfüllen durchzuführen.
- 3.2.
- Prüfverfahren zur Messung der maximalen Nenndauerleistung
Die maximale Nenndauerleistung ist nach dem Prüfverfahren von Anlage 3, oder alternativ nach dem Prüfverfahren gemäß Abschnitt 4.2.7 von EN 15194:2009 zu messen.
- 3.3.
- Prüfverfahren zur Messung des Ausschaltabstands
Nachdem die Pedale nicht mehr betätigt werden, muss sich die Motorunterstützung nach einer Fahrstrecke von ≤ 3 m ausschalten. Das Fahrzeug ist bei einer Geschwindigkeit von 90 % der Höchstgeschwindigkeit mit Hilfsantrieb zu prüfen. Die Messungen müssen nach der Norm EN 15194:2009 vorgenommen werden. Bei Fahrzeugen, die mit einem Modulator für die Motorunterstützung ausgerüstet sind, darf dieser Modulator nicht eingeschaltet sein.
- 3.4.
- Prüfverfahren zur Messung des maximalen Hilfsfaktors
- 3.4.1.
- Die Umgebungstemperatur muss zwischen 278,2 K und 318,2 K liegen.
- 3.4.2.
- Das Prüffahrzeug ist durch seine Antriebsbatterie mit Strom zu versorgen. Bei diesem Prüfverfahren ist die Antriebsbatterie mit der maximalen Kapazität zu verwenden.
- 3.4.3.
- Die Batterie ist mit dem vom Fahrzeughersteller angegebenen Ladegerät vollständig zu laden.
- 3.4.4.
- Ein Motor auf dem Prüfstand ist mit der Kurbel oder Kurbelwelle des Prüffahrzeugs zu verbinden. Mit diesem Prüfstands-Kurbelmotor ist die Fahrtätigkeit des Fahrers zu simulieren; er muss bei unterschiedlichen Drehzahlen und Drehmomenten betrieben werden können. Er muss eine Rotationsfrequenz von 90 Umdrehungen pro Minute und ein maximales Dauer-Nenndrehmoment von 50 Nm erreichen.
- 3.4.5.
- An einer Trommel unter dem Hinterrad des Prüffahrzeugs ist eine Bremse oder ein Motor zu befestigen, um die Verluste und die Trägheit des Fahrzeugs zu simulieren.
- 3.4.6.
- Bei Fahrzeugen mit einem Motor zum Antrieb des Vorderrades ist an einer Trommel unter dem Vorderrad eine zusätzliche Bremse oder ein zusätzlicher Motor zu befestigen, um die Verluste und die Trägheit des Fahrzeugs zu simulieren.
- 3.4.7.
- Verfügt das Fahrzeug über einen variablen Hilfsantrieb, so ist dieser auf maximale Unterstützung einzustellen.
- 3.4.8.
- Die folgenden Arbeitspunkte sind zu prüfen:
Tabelle Anl 4-1
Arbeitspunkte für die Prüfung des maximalen Hilfsfaktors
Arbeitspunkt Simulierte Eingangsleistung des Fahrers (+/–10 %) (in W) Sollgeschwindigkeit des Fahrzeugs(*) (+/–10 %) (in km/h) Soll-Trittfrequenz(**) (in min–1) A 80 20 60 B 120 35 70 C 160 40 80
- 3.4.9.
- Der maximale Hilfsfaktor wird nach folgender Formel berechnet:
Gleichung Anl 4-1:
Hilfsfaktor mechanische Motorleistung des Prüffahrzeugs simulierte Eingangsleistung des Fahrers Dabei gilt:
Die mechanische Motorleistung des Prüffahrzeugs berechnet sich aus der Summe der mechanischen Bremsmotorleistung abzüglich der mechanischen Eingangsleistung des Prüfstands-Kurbelmotors (in W).
Fußnote(n):
- (*)
Lässt sich die Sollgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht erreichen, ist die Messung bei der erreichten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs durchzuführen.
- (**)
Es ist der Gang auszuwählen, der der für den Arbeitspunkt erforderlichen Drehzahl am nächsten kommt.
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