Anlage 4 VO (EU) 2014/134

Anforderungen hinsichtlich des Verfahrens zur Messung der maximalen Nenndauerleistung, der Ausschaltstrecke und des maximalen Hilfsfaktors eines für den Pedalantrieb ausgelegten Fahrzeugs der Klasse L1e nach Artikel 3 Absatz 94 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und eines Fahrrads mit Pedalantrieb nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

1.
Anwendungsbereich

1.1.
Fahrzeug der Unterkategorie L1e-A;
1.2.
Fahrzeug der Unterkategorie L1e-B mit elektrischem Hilfsantrieb nach Artikel 3 Absatz 94 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013;
1.3.
Fahrräder mit Pedalantrieb mit Trethilfe gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.

2.
Ausnahme

Fahrzeuge der Klasse L1e im Sinne dieser Anlage sind von den Anforderungen der Anlage 1 ausgenommen.

3.
Prüfverfahren und Vorschriften

3.1. Prüfverfahren zur Messung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, bis zu der der Hilfsmotor Trethilfe leistet. Das Prüfverfahren und die Messungen sind gemäß Anlage 1 oder wahlweise gemäß Nummer 4.2.6.2 der Norm EN 15194:2009 erfüllen durchzuführen.

3.2.
Prüfverfahren zur Messung der maximalen Nenndauerleistung

Die maximale Nenndauerleistung ist nach dem Prüfverfahren von Anlage 3, oder alternativ nach dem Prüfverfahren gemäß Abschnitt 4.2.7 von EN 15194:2009 zu messen.

3.3.
Prüfverfahren zur Messung des Ausschaltabstands

Nachdem die Pedale nicht mehr betätigt werden, muss sich die Motorunterstützung nach einer Fahrstrecke von ≤ 3 m ausschalten. Das Fahrzeug ist bei einer Geschwindigkeit von 90 % der Höchstgeschwindigkeit mit Hilfsantrieb zu prüfen. Die Messungen müssen nach der Norm EN 15194:2009 vorgenommen werden. Bei Fahrzeugen, die mit einem Modulator für die Motorunterstützung ausgerüstet sind, darf dieser Modulator nicht eingeschaltet sein.

3.3.1.
Akzeptierter Bereich für die maximale Spitzenleistung im Vergleich zur maximalen Nenndauerleistung

Die maximale Spitzenleistung muss bei ≤ 1,6 × der maximalen Nenndauerleistung liegen, gemessen als mechanische Ausgangsleistung an der Welle der Motoreinheit.

3.3.2.
Toleranzen

Die Werte für die maximale Nenndauerleistung und die maximale Spitzenleistung dürfen um ± 5 % von den Messergebnissen gemäß Anlage 3 abweichen.

3.3.3.
Leistungskorrekturfaktoren

3.3.3.1.
Begriffsbestimmungen für die Faktoren α1 und α2
3.3.3.1.1.
Bei α1 und α2 handelt es sich um Faktoren, mit denen das gemessene Drehmoment und die gemessene Leistung multipliziert werden, um Drehmoment und Leistung eines Motors unter Berücksichtigung des Wirkungsgrads der während der Prüfungen verwendeten Kraftübertragung (Faktor α2) zu ermitteln und auf die unter Nummer 3.2.1 vorgegebenen atmosphärischen Referenzbedingungen (Faktor α1) umzurechnen. Die Formel für den Leistungskorrekturfaktor lautet wie folgt:

Gleichung Anl 4-1:

P0α1 α2 P

Dabei gilt:

P0=
der korrigierte Leistungswert (d. h. die Leistung unter den Bezugsbedingungen und am Ausgang der Kurbelwelle);
α1=
der Korrekturfaktor für die atmosphärischen Bezugsbedingungen mit Messunsicherheiten beträgt 1,10;
α2=
der Korrekturfaktor für den Wirkungsgrad der Kraftübertragung mit Messunsicherheiten beträgt 1,05, es sei denn, die tatsächlichen Verluste des Kraftübertragungsstrangs werden ermittelt;
P=
die gemessene (beobachtete) Leistung am Reifen.

3.3.4.
Atmosphärische Prüfbedingungen

3.3.4.1. Während der Prüfung müssen die atmosphärischen Bedingungen innerhalb des folgenden Bereichs liegen: 278,2 K < T < 318,2 K Dabei gilt:
T=
Prüftemperatur (in K)

3.3.5.
Vorbereitung der Prüfung

3.3.5.1. Das Prüffahrzeug ist auf einem Prüfstand aufzubauen.
3.3.5.2. Das Prüffahrzeug ist durch seine Batterie mit Strom zu versorgen. Sind mehrere Typen von Batterien für das Fahrzeug freigegeben, so ist die Batterie mit der maximalen Kapazität zu verwenden.
3.3.5.3. Die Antriebsbatterien muss (müssen) vollständig geladen sein.
3.3.5.4. Ein Motor auf dem Prüfstand ist mit der Kurbel oder Kurbelwelle des Prüffahrzeugs zu verbinden (Prüfstands-Kurbelmotor). Dieser Motor muss hinsichtlich Drehzahl und Drehmoment variabel sein, um die Fahrtätigkeiten des Fahrers simulieren zu können. Der Prüfstands-Kurbelmotor muss eine Rotationsfrequenz von 90 min–1 und ein maximales Drehmoment von 50 Nm erreichen, um die typischen Leistungsbereiche von Fahrern abzudecken.
3.3.5.5. An einer Trommel unter dem Hinterrad des Prüffahrzeugs ist eine Bremse oder ein Motor zu befestigen, um die Verluste und die Trägheit des Fahrzeugs zu simulieren.
3.3.5.6. Bei Fahrzeugen mit einem Motor zum Antrieb des Vorderrades ist an einer Trommel unter dem Vorderrad eine zusätzliche Bremse oder ein zusätzlicher Motor zu befestigen, um die Verluste und die Trägheit des Fahrzeugs zu simulieren.
3.3.5.7. Verfügt das Fahrzeug über einen variablen Hilfsantrieb, so ist dieser auf maximale Unterstützung einzustellen.
3.3.5.8. Von der Stromversorgung des Fahrzeugs versorgte periphere Einrichtungen müssen abmontiert oder ausgeschaltet werden. Sind solche Einrichtungen für die Motorunterstützung erforderlich, können sie eingeschaltet bleiben, wenn der Hersteller dies gegenüber dem technischen Dienst und zur Zufriedenheit der Genehmigungsbehörde hinreichend begründen kann.
3.3.5.9. Vor Beginn der Messung ist die Trittfrequenz des Prüfstands-Kurbelmotors von niedrig auf hoch zu steigern, bis eine maximale mechanische Ausgangsleistung erreicht ist. Für diese Vorkonditionierung ist ein mittlerer Gang bei einem durchschnittlichen Drehmoment des Prüfstands-Kurbelmotors von 25 Nm zu verwenden.
3.3.5.10. Anschließend ist das Drehmoment des Prüfstands-Kurbelmotors so zu ändern, dass die maximale mechanische Ausgangsleistung des Motors erreicht wird. Nach Anpassung des Drehmoments des Prüfstands-Kurbelmotors ist die Gangschaltung des Fahrzeugs an die maximale Ausgangsleistung anzupassen. Die Zustände des Prüfstands-Kurbelmotors mit der maximalen Ausgangsleistung des Fahrzeugs sind mitzuteilen und für die Messung der maximalen Leistung zu verwenden. Sie sind während der Messung zu überwachen. Bei diesem Betriebsabschnitt sind die Bremsen/Motoren des Prüfstands für das Vorder- bzw. Hinterrad so einzustellen, dass die Rotationsfrequenzen konstant bleiben.

3.4.
Prüfverfahren zur Messung des maximalen Hilfsfaktors

3.4.1.
Die Umgebungstemperatur muss zwischen 278,2 K und 318,2 K liegen.
3.4.2.
Das Prüffahrzeug ist durch seine Antriebsbatterie mit Strom zu versorgen. Bei diesem Prüfverfahren ist die Antriebsbatterie mit der maximalen Kapazität zu verwenden.
3.4.3.
Die Batterie ist mit dem vom Fahrzeughersteller angegebenen Ladegerät vollständig zu laden.
3.4.4.
Ein Motor auf dem Prüfstand ist mit der Kurbel oder Kurbelwelle des Prüffahrzeugs zu verbinden. Mit diesem Prüfstands-Kurbelmotor ist die Fahrtätigkeit des Fahrers zu simulieren; er muss bei unterschiedlichen Drehzahlen und Drehmomenten betrieben werden können. Er muss eine Rotationsfrequenz von 90 Umdrehungen pro Minute und ein maximales Dauer-Nenndrehmoment von 50 Nm erreichen.
3.4.5.
An einer Trommel unter dem Hinterrad des Prüffahrzeugs ist eine Bremse oder ein Motor zu befestigen, um die Verluste und die Trägheit des Fahrzeugs zu simulieren.
3.4.6.
Bei Fahrzeugen mit einem Motor zum Antrieb des Vorderrades ist an einer Trommel unter dem Vorderrad eine zusätzliche Bremse oder ein zusätzlicher Motor zu befestigen, um die Verluste und die Trägheit des Fahrzeugs zu simulieren.
3.4.7.
Verfügt das Fahrzeug über einen variablen Hilfsantrieb, so ist dieser auf maximale Unterstützung einzustellen.
3.4.8.
Die folgenden Arbeitspunkte sind zu prüfen:

Tabelle Anl 4-1

Arbeitspunkte für die Prüfung des maximalen Hilfsfaktors

ArbeitspunktSimulierte Eingangsleistung des Fahrers (+/–10 %) (in W)Sollgeschwindigkeit des Fahrzeugs(*) (+/–10 %) (in km/h)Soll-Trittfrequenz(**) (in min–1)
A802060
B1203570
C1604080

3.4.9.
Der maximale Hilfsfaktor wird nach folgender Formel berechnet:

Gleichung Anl 4-1:

Hilfsfaktormechanische Motorleistung des Prüffahrzeugssimulierte Eingangsleistung des Fahrers

Dabei gilt:

Die mechanische Motorleistung des Prüffahrzeugs berechnet sich aus der Summe der mechanischen Bremsmotorleistung abzüglich der mechanischen Eingangsleistung des Prüfstands-Kurbelmotors (in W).

3.5.
Prüfverfahren zur Messung des Ausschaltabstands

Nachdem die Pedale nicht mehr betätigt werden, muss sich die Motorunterstützung nach einer Fahrstrecke von ≤ 3 m ausschalten. Das Fahrzeug ist bei einer Geschwindigkeit von 90 % der Höchstgeschwindigkeit mit Hilfsantrieb zu prüfen. Die Messungen müssen nach der Norm EN 15194:2009 vorgenommen werden.

3.5.
Prüfverfahren zur Messung des maximalen Hilfsfaktors

3.5.1. Die Umgebungstemperatur muss zwischen 278,2 K und 318,2 K liegen.

3.5.2. Das Prüffahrzeug ist durch seine Antriebsbatterie mit Strom zu versorgen. Bei diesem Prüfverfahren ist die Antriebsbatterie mit der maximalen Kapazität zu verwenden.

3.5.3. Die Batterie ist mit dem vom Fahrzeughersteller angegebenen Ladegerät vollständig zu laden.

3.5.4. Ein Motor auf dem Prüfstand ist mit der Kurbel oder Kurbelwelle des Prüffahrzeugs zu verbinden. Mit diesem Prüfstands-Kurbelmotor ist die Fahrtätigkeit des Fahrers zu simulieren; er muss bei unterschiedlichen Drehzahlen und Drehmomenten betrieben werden können. Er muss eine Rotationsfrequenz von 90 Umdrehungen pro Minute und ein maximales Dauer-Nenndrehmoment von 50 Nm erreichen.

3.5.5. An einer Trommel unter dem Hinterrad des Prüffahrzeugs ist eine Bremse oder ein Motor zu befestigen, um die Verluste und die Trägheit des Fahrzeugs zu simulieren.

3.5.6. Bei Fahrzeugen mit einem Motor zum Antrieb des Vorderrades ist an einer Trommel unter dem Vorderrad eine zusätzliche Bremse oder ein zusätzlicher Motor zu befestigen, um die Verluste und die Trägheit des Fahrzeugs zu simulieren.

3.5.7. Verfügt das Fahrzeug über einen variablen Hilfsantrieb, so ist dieser auf maximale Unterstützung einzustellen.

3.5.8. Die folgenden Arbeitspunkte sind zu prüfen:

Tabelle Anl 4-1

Arbeitspunkte für die Prüfung des maximalen Hilfsfaktors

ArbeitspunktSimulierte Eingangsleistung des Fahrers (± 10 %) (in W)Sollgeschwindigkeit des Fahrzeugs(***) (± 10 %) (in km/h)Soll-Trittfrequenz(****) (in 1 min–1)
A802060
B1203570
C1604080

3.5.9. Der maximale Hilfsfaktor wird nach folgender Formel berechnet: Gleichung Anl 4-1:Hilfsfaktormechanische Motorleistung des Prüffahrzeugssimulierte Eingangsleistung des Fahrers Dabei gilt: Die mechanische Motorleistung des Prüffahrzeugs berechnet sich aus der Summe der mechanischen Bremsmotorleistung abzüglich der mechanischen Eingangsleistung des Prüfstands-Kurbelmotors (in W).

Fußnote(n):

(*)

Lässt sich die Sollgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht erreichen, ist die Messung bei der erreichten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs durchzuführen.

(**)

Es ist der Gang auszuwählen, der der für den Arbeitspunkt erforderlichen Drehzahl am nächsten kommt.

(***)

Lässt sich die Sollgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht erreichen, ist die Messung bei der erreichten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs durchzuführen.

(****)

Es ist der Gang auswählen, der der für den Arbeitspunkt erforderlichen Drehzahl am nächsten kommt.

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