Anlage 8 VO (EU) 2014/134

Prüfungen von Fahrzeugen der Klasse L mit mindestens zwei Rädern an den Antriebsachsen auf der Straße für die Bestimmung der Einstellungen des Prüfstands

1.
Vorbereitung des Fahrzeugs

1.1.
Einfahren

Das Prüffahrzeug muss sich im normalen Fahr- und Einstellungszustand befinden und mindestens 300 km eingefahren sein. Die Reifen müssen gleichzeitig mit dem Fahrzeug eingefahren worden sein oder eine Profiltiefe von 90 % bis 50 % der ursprünglichen Profiltiefe aufweisen.

1.2.
Kontrollen

Die folgenden Kontrollen müssen entsprechend den Angaben des Herstellers für die vorgesehene Verwendung durchgeführt werden: Räder, Felgen, Reifen (Marke, Typ, Druck), Geometrie der Vorderachse, Einstellung der Bremsen (Beseitigung von Reibungswiderständen), Schmierung der Vorder- und der Hinterachse, Einstellung von Radaufhängung und Bodenfreiheit des Fahrzeugs usw. Es muss sichergestellt sein, dass während des Fahrens im Freilauf keine elektrische Bremsung erfolgt.

1.3.
Vorbereitung für die Prüfung

1.3.1.
Das Prüffahrzeug ist bis zu seiner Prüfmasse einschließlich des Fahrers und der Messgeräte zu beladen, wobei für eine gleichmäßige Verteilung auf die Ladebereiche zu sorgen ist.
1.3.2.
Die Fenster des Fahrzeugs sind zu schließen. Abdeckungen für Klimaanlagen, Scheinwerfer usw. sind zu schließen.
1.3.3.
Das Prüffahrzeug muss sauber, ordnungsgemäß gewartet und genutzt sein.
1.3.4.
Unmittelbar vor der Prüfung muss das Fahrzeug in geeigneter Weise auf normale Betriebstemperatur gebracht werden.
1.3.5.
Bei der Anbringung der Messinstrumente am Prüffahrzeug ist darauf zu achten, dass die Verteilung der Last auf die Räder möglichst wenig beeinflusst wird. Wird der Geschwindigkeitssensor außerhalb des Fahrzeugs angebracht, ist darauf zu achten, den zusätzlichen Luftwiderstand möglichst gering zu halten.

2.
Vorgegebene Fahrzeuggeschwindigkeit v

Die vorgegebene Geschwindigkeit wird benötigt, um den Fahrwiderstand bei Bezugsgeschwindigkeit anhand der Fahrwiderstandskurve zu bestimmen. Damit der Fahrwiderstand als Funktion der Fahrzeuggeschwindigkeit, die ungefähr der Bezugsgeschwindigkeit v0 entspricht, bestimmt werden kann, werden die Fahrwiderstände bei der vorgegebenen Geschwindigkeit v gemessen. Es sind mindestens vier oder fünf Punkte zu messen, die die vorgegebenen Geschwindigkeiten zusammen mit den Bezugsgeschwindigkeiten anzeigen. Die Kalibrierung des Lastanzeigers gemäß Anlage 3 Nummer 2.2 ist bei der anzuwendenden Bezugsgeschwindigkeit (vj) nach Tabelle Anl 8-1 vorzunehmen.

Tabelle Anl 8-1

Vorgegebene Geschwindigkeiten für die Prüfung der Ausrollzeit und vorgeschriebene Bezugsgeschwindigkeit vj in Abhängigkeit von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (vmax) des Fahrzeugs

Höchstgeschwindigkeitsklasse Vorgegebene Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h)
> 130 120 (**) 100 80 (*) 60 40 20
130-100 90 80 (*) 60 40 20
100-70 60 50 (*) 40 30 20
70-45 50 (**) 40 (*) 30 20
45-25 40 30 (*) 20
≤ 25 km/h 20 15 (*) 10

3.
Energieänderung beim Ausrollversuch

3.1.
Bestimmung des Gesamtfahrwiderstands

3.1.1.
Messgeräte und Messgenauigkeit

Der Messfehler muss in Bezug auf die Zeit unter 0,1 Sekunden und in Bezug auf die Geschwindigkeit unter ± 0,5 km/h liegen. Das Fahrzeug und der Rollenprüfstand sind auf die stabilisierte Betriebstemperatur zu bringen, um eine Annäherung an die Bedingungen bei der Prüfung auf der Fahrbahn zu erreichen.

3.1.2.
Prüfverfahren

3.1.2.1. Das Fahrzeug ist auf eine Geschwindigkeit zu beschleunigen, die 5 km/h höher als die Geschwindigkeit ist, bei der die Prüfmessung beginnt.
3.1.2.2. Das Getriebe ist in die Neutralstellung zu bringen, oder die Stromzufuhr ist zu unterbrechen.
3.1.2.3. Es ist die Zeit t1 zu messen, die das Fahrzeug für die Verzögerung von v2 v Δv kmh auf v1v Δv kmh benötigt, wobei:

    ΔV < 5 km/h bei Fahrzeug-Nenngeschwindigkeit < 50 km/h

    Δv < 10 km/h bei Fahrzeug-Nenngeschwindigkeit > 50 km/h

3.1.2.4. Dieselbe Prüfung ist in Gegenrichtung durchzuführen, wobei die Zeit t2 zu messen ist.
3.1.2.5. Der Durchschnittswert ti der beiden Zeiten t1 und t2 ist zu bestimmen.
3.1.2.6. Diese Prüfungen sind bis zur statistischen Genauigkeit (p) des Mittelwerts zu wiederholen: Gleichung Anl 8-1: Δtj 1 n n i 1 Δti Die statistische Genauigkeit (p) ist wie folgt definiert: Gleichung Anl 8-2: p t s n 100 t beträgt höchstens 4 % (p ≤ 4 %). Dabei gilt:

    t ist der in Tabelle Anl 8-2 angegebene Koeffizient;

    s ist die Standardabweichung.

Gleichung Anl 8-3: s n i 1 Δti Δtj 2 n 1 n ist die Anzahl der Prüfungen

Tabelle Anl 8-2

Faktoren t und t/√n abhängig von der Anzahl der durchgeführten Ausrollprüfungen

n 4 5 6 7 8 9 10
t 3,2 2,8 2,6 2,5 2,4 2,3 2,3
t/√n 1,6 1,25 1,06 0,94 0,85 0,77 0,73
3.1.2.7.
Berechnung des Fahrwiderstands
Der Fahrwiderstand F bei den vorgegebenen Geschwindigkeiten V wird wie folgt berechnet: Gleichung Anl 8-4: F 1 3,6 mref2 ΔvΔt Dabei gilt:
mref=
Bezugsmasse (kg)
Δv=
Abweichung bei der Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h)
Δt=
berechnete Differenz bei der Ausrollzeit (s);
3.1.2.8. Der auf der Fahrbahn ermittelte Fahrwiderstand ist unter Berücksichtigung der Bezugsumgebungsbedingungen wie folgt zu korrigieren: Gleichung Anl 8-5: Fcorrected k Fmeasured Gleichung Anl 8-6: k RR RT 1 KRt t0 RAERO d0 RT dt wobei:

    RR ist der Rollwiderstand bei der Geschwindigkeit v (N);

    RAERO ist der Luftwiderstand bei der Geschwindigkeit v (N);

    RT ist der GesamtfahrwiderstandRR RAERO (N);

    KR ist der Temperaturkorrekturfaktor für den Rollwiderstand, der angenommen wird als: 3,6 10–3K;

    t ist die Umgebungstemperatur bei der Prüfung auf der Straße in K;

    t0 ist die Bezugs-Umgebungstemperatur (293,2 K).

    dt ist die Luftdichte bei Prüfbedingungen (kg/m3);

    d0 ist die Luftdichte bei den Bezugsbedingungen (293,2 K, 101,3 kPa) = 1,189 kg/m3.

Zum Verhältnis RR/RT und dem Verhältnis RAERO/RT muss der Fahrzeughersteller dem technischen Dienst zufriedenstellende Angaben auf der Grundlage der dem Unternehmen normalerweise zur Verfügung stehenden Daten liefern. Sind diese Werte nicht verfügbar oder werden sie vom technischen Dienst oder der Genehmigungsbehörde nicht akzeptiert, können für das Verhältnis von Rollwiderstand zu Gesamtwiderstand die Werte entsprechend der nachstehenden Formel verwendet werden: Gleichung Anl 8-7: RR RT a mHP b Dabei gilt: m HP ist die Prüfmasse; für jeden Geschwindigkeitswert gelten die Koeffizienten a und b gemäß der nachfolgenden Tabelle:

Tabelle Anl 8-3

Koeffizienten a und b zur Berechnung der Rollwiderstandsquote

v (km/h) a b
20 7,24 · 10–5 0,82
40 1,59 · 10–4 0,54
60 1,96 · 10–4 0,33
80 1,85 · 10–4 0,23
100 1,63 · 10–4 0,18
120 1,57 · 10–4 0,14

3.2.
Einstellung des Rollenprüfstands

Mit diesem Verfahren soll der Gesamtfahrwiderstand bei einer vorgegebenen Geschwindigkeit auf dem Rollenprüfstand simuliert werden.

3.2.1.
Messgeräte und Messgenauigkeit

Die Messgeräte müssen den auf der Prüfstrecke verwendeten ähneln und die Bestimmungen von Anhang II Nummer 4.5.7 sowie Nummer 1.3.5 dieser Anlage erfüllen.

3.2.2.
Prüfverfahren

3.2.2.1.
Das Fahrzeug wird auf den Rollenprüfstand gebracht.
3.2.2.2.
Der Reifendruck (kalt) der Antriebsräder ist auf den für den Rollenprüfstand erforderlichen Wert zu bringen.
3.2.2.3.
Die äquivalente Schwungmasse des Rollenprüfstands ist anhand der Tabelle Anl 8-4 einzustellen.

3.2.2.3.1.

Tabelle Anl 8-4

Bestimmung der äquivalenten Schwungmasse für ein Fahrzeug der Klasse L mit mindestens zwei Rädern an den Antriebsachsen

Bezugsmasse (mref)

(kg)

Äquivalente Schwungmasse (mi)

(kg)

mref ≤ 105 100
105 < mref ≤ 115 110
115 < mref ≤ 125 120
125 < mref ≤ 135 130
135 < mref ≤ 150 140
150 < mref ≤ 165 150
165 < mref ≤ 185 170
185 < mref ≤ 205 190
205 < mref ≤ 225 210
225 < mref ≤ 245 230
245 < mref ≤ 270 260
270 < mref ≤ 300 280
300 < mref ≤ 330 310
330 < mref ≤ 360 340
360 < mref ≤ 395 380
395 < mref ≤ 435 410
435 < mref ≤ 480 450
480 < mref ≤ 540 510
540 < mref ≤ 600 570
600 < mref ≤ 650 620
650 < mref ≤ 710 680
710 < mref ≤ 770 740
770 < mref ≤ 820 800
820 < mref ≤ 880 850
880 < mref ≤ 940 910
940 < mref ≤ 990 960
990 < mref ≤ 1050 1020
1050 < mref ≤ 1110 1080
1110 < mref ≤ 1160 1130
1160 < mref ≤ 1220 1190
1220 < mref ≤ 1280 1250
1280 < mref ≤ 1330 1300
1330 < mref ≤ 1390 1360
1390 < mref ≤ 1450 1420
1450 < mref ≤ 1500 1470
1500 < mref ≤ 1560 1530
1560 < mref ≤ 1620 1590
1620 < mref ≤ 1670 1640
1670 < mref ≤ 1730 1700
1730 < mref ≤ 1790 1760
1790 < mref ≤ 1870 1810
1870 < mref ≤ 1980 1930
1980 < mref ≤ 2100 2040
2100 < mref ≤ 2210 2150
2210 < mref ≤ 2320 2270
2320 < mref ≤ 2440 2380
2440 < RM 2490

3.2.2.4.
Das Fahrzeug und der Rollenprüfstand sind auf die stabilisierte Betriebstemperatur zu bringen, um eine Annäherung an die Bedingungen bei der Prüfung auf der Fahrbahn zu erreichen.
3.2.2.5.
Die Tätigkeiten unter Nummer 3.1.2 mit Ausnahme der Operationen unter Nummer 3.1.2.4 und 3.1.2.5 sind durchzuführen.
3.2.2.6.
Die Bremse ist unter Berücksichtigung der Bezugsmasse so einzustellen, dass der korrigierte Fahrwiderstand (siehe Nummer 3.1.2.8) reproduziert wird. Dies kann durch die Berechnung der mittleren korrigierten Ausrollzeit von v1 auf v2 und das Reproduzieren derselben Zeit auf dem Rollenprüfstand mit Hilfe der nachstehenden Formel erfolgen:

Gleichung Anl 8-8:

tcorrected mref2 ΔvFcorrected13,6

3.2.2.7.
Die vom Prüfstand aufzunehmende Leistung Pa ist zu bestimmen, damit derselbe Gesamtfahrwiderstand für dasselbe Fahrzeug an verschiedenen Tagen oder auf verschiedenen Rollenprüfständen desselben Typs reproduziert werden kann.

Fußnote(n):

(*)

Anzuwendende Bezugsgeschwindigkeit vj.

(**)

Wenn das Fahrzeug diese Geschwindigkeit erreicht.

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