Artikel 1 VO (EU) 2014/1370
Finnland wird eine Beihilfe der Union in Höhe von insgesamt 10729307 EUR zur Verfügung gestellt, um gezielte Unterstützung für die durch das russische Einfuhrverbot für Erzeugnisse aus der Union geschädigten Milcherzeuger zu leisten.
Finnland nutzt die ihm zur Verfügung stehenden Mittel auf der Grundlage objektiver und nicht diskriminierender Kriterien, sofern die entsprechenden Zahlungen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Zu diesem Zweck berücksichtigt Finnland, wie stark sich das russische Einfuhrverbot auf die jeweiligen Erzeuger auswirkt.
Finnland tätigt diese Zahlungen bis spätestens 31. Mai 2015.
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