Artikel 3 VO (EU) 2014/1398
Kompetenzrahmen
(1) Der für die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe zu verwendende Kompetenzrahmen umfasst drei Dimensionen:
- a)
- Querschnittskompetenzen,
- b)
- spezifische Kompetenzen und
- c)
- Fachkompetenzen.
(2) Der Kompetenzrahmen wird auf folgende Zielgruppen zugeschnitten:
- a)
- neue Fachkräfte, insbesondere junge Hochschulabsolventen mit weniger als fünf Jahren Berufserfahrung und weniger als fünf Jahren Erfahrung im Bereich der humanitären Hilfe, und
- b)
- erfahrene Fachkräfte mit fünf oder mehr Jahren Berufserfahrung als Führungskraft oder Experte.
(3) Der Kompetenzrahmen dient sowohl der Förderung der kontinuierlichen persönlichen Weiterentwicklung der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in den verschiedenen Phasen ihrer Teilnahme an der Initiative als auch der Bewertung der von ihnen erzielten Fortschritte. Das Niveau der einzelnen Kompetenzen wird im Einklang mit dem Konzept des Europäischen Qualifikationsrahmens und nach folgender Skala bewertetet:
- a)
- Niveau 4: ausgezeichnete Kenntnisse,
- b)
- Niveau 3: solide Kenntnisse,
- c)
- Niveau 2: ausbaufähige Kenntnisse,
- d)
- Niveau 1: geringe Kenntnisse.
(4) Die wichtigsten Kompetenzen sind im Anhang definiert.
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