Artikel 5 VO (EU) 2014/1398

Bewertungs- und Dokumentationsprozess

(1) Mit der Bewertung und Dokumentation der Kompetenzen, die die EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe während ihrer Teilnahme an der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe erworben haben, wird Folgendes unterstützt:

a)
die berufliche Anerkennung der erworbenen Kompetenzen, die in einem beruflichen Kontext nützlich sein und die Beschäftigungsfähigkeit des Freiwilligen verbessern könnten, und
b)
die gesellschaftliche Anerkennung des Beitrags des Freiwilligen zu den von der Union vertretenen Werten der Solidarität mit Menschen in Not und der sichtbaren Förderung eines europäischen Bürgersinns.

(2) Der Umfang und der Prozess der Bewertung und Dokumentation werden so angepasst, dass sie sowohl für neue als auch für erfahrene Fachkräfte geeignet sind, und richten sich nach dem individuellen Bedarf und den Zielsetzungen des EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe.

(3) Die Bewertung und die Dokumentation von Lernerfahrungen tragen dem kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess des EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe Rechnung und dienen damit der Anerkennung und Unterstützung des Lern- und Entwicklungsprozesses während der verschiedenen Phasen der Teilnahme eines Freiwilligen an der Initiative. Die Bewertung und die Dokumentation erfolgen auf der Grundlage des in Artikel 4 genannten Lern- und Entwicklungsplans.

(4) Die Entsende- und die Aufnahmeorganisationen bemühen sich kontinuierlich um die Bewertung und Dokumentation der Lernerfahrungen der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe, um die berufliche und gesellschaftliche Anerkennung zu erleichtern.

(5) Die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten stellen den zuständigen nationalen Stellen, die für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens zuständig sind, die einschlägigen Informationen über die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe sowie über den Bewertungs- und Dokumentationsprozess zur Verfügung, um gegebenenfalls die förmliche Validierung von Lernerfahrungen der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in ihren Heimatländern zu erleichtern.

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