Artikel 9 VO (EU) 2014/1398
Grundsätze der Partnerschaft
Mit den Aktivitäten der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe werden transnationale Partnerschaften zwischen Entsende- und Aufnahmeorganisationen gefördert, die auf folgenden Grundsätzen beruhen:
- a)
- Gleichheit,
- b)
- gemeinsame Werte und gemeinsame Vision,
- c)
- Transparenz,
- d)
- verantwortliches Handeln, Rechenschaftspflicht und Zuverlässigkeit;
- e)
- gegenseitiges Vertrauen und gegenseitiger Respekt,
- f)
- Komplementarität, ausgehend von der Vielfalt, die die humanitäre Gemeinschaft und die Freiwilligenarbeit kennzeichnet, mit einer starken Ausrichtung auf den Aufbau lokaler Kapazitäten
- g)
- Flexibilität und Anpassungsfähigkeit und
- h)
- gemeinsame Verantwortung bei der Zuweisung der Ressourcen und Festlegung der Ziele.
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