Artikel 9 VO (EU) 2014/1398

Grundsätze der Partnerschaft

Mit den Aktivitäten der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe werden transnationale Partnerschaften zwischen Entsende- und Aufnahmeorganisationen gefördert, die auf folgenden Grundsätzen beruhen:

a)
Gleichheit,
b)
gemeinsame Werte und gemeinsame Vision,
c)
Transparenz,
d)
verantwortliches Handeln, Rechenschaftspflicht und Zuverlässigkeit;
e)
gegenseitiges Vertrauen und gegenseitiger Respekt,
f)
Komplementarität, ausgehend von der Vielfalt, die die humanitäre Gemeinschaft und die Freiwilligenarbeit kennzeichnet, mit einer starken Ausrichtung auf den Aufbau lokaler Kapazitäten
g)
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit und
h)
gemeinsame Verantwortung bei der Zuweisung der Ressourcen und Festlegung der Ziele.

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