Artikel 17 VO (EU) 2014/180

Einzelstaatliche Verwaltungs- und Überwachungsvorschriften

Die zuständigen Behörden erlassen die notwendigen ergänzenden Vorschriften für die zeitnahe Verwaltung und Überwachung der besonderen Versorgungsregelung.

Sie teilen der Kommission auf Verlangen alle Maßnahmen mit, die sie gemäß Absatz 1 durchführen.

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