Artikel 1 VO (EU) 2014/205

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden einheitliche Bedingungen für die Untergliederung der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1260/2013 zu übermittelnden Daten sowie für die Fristen und für die Revision dieser Daten festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.