Artikel 3 VO (EU) 2014/205
Untergliederungen und statistische Tabellen
Die Untergliederungen der Daten, die der Kommission (Eurostat) nach der Verordnung (EU) Nr. 1260/2013 geliefert werden müssen, sind in Anhang I aufgeführt.
Die statistischen Tabellen, die der Kommission (Eurostat) geliefert werden müssen, sind in Anhang II aufgeführt.
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