Artikel 14 VO (EU) 2014/236

Ausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt

Eine jährliche Schätzung der Gesamtausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt wird auf der Grundlage der angenommenen Richtprogrammierungsdokumente vorgenommen. Die im Rahmen der Instrumente bereitgestellten Mittel unterliegen einem jährlichen Ausgabenverfolgungssystem auf der Grundlage der OECD-Methode ( „Rio-Marker” ), das in die bestehende Methode für das Leistungsmanagement bei Programmen der Union integriert ist, um die in den Bewertungs- und Jahresberichten verzeichneten Ausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt auf der Ebene der in Artikel 2 Absatz 1 genannten Aktionsprogramme, Einzelmaßnahmen und Sondermaßnahmen zu quantifizieren; dabei ist der Rückgriff auf etwaige präzisere Methoden nicht ausgeschlossen.

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