Artikel 15 VO (EU) 2014/236
Einbeziehung von Akteuren der Empfängerländer
Die Kommission sorgt, wann immer dies möglich und angemessen erscheint, dafür, dass wichtige Akteure der Empfängerländer, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen und lokaler Behörden, beim Umsetzungsprozess hinreichend konsultiert werden oder wurden und rechtzeitig Zugang zu einschlägigen Informationen erhalten, damit sie bei diesem Prozess eine wichtige Rolle spielen können.
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