Artikel 11 VO (EU) 2014/240
Verfahrensregelungen des Begleitausschusses
Bei der Formulierung der Verfahrensregelungen berücksichtigen die Begleitausschüsse folgende Elemente:
- a)
- Stimmrechte der Mitglieder;
- b)
- Ankündigung von Sitzungen und Übermittlung von Unterlagen — im Allgemeinen mindestens 10 Werktage;
- c)
- Vorkehrungen für die Veröffentlichung und Zugänglichkeit der den Begleitausschüssen übermittelten vorbereitenden Unterlagen;
- d)
- Verfahren zu Annahme, Veröffentlichung und Zugänglichkeit der Protokolle;
- e)
- Vorkehrungen für die Einrichtung und die Tätigkeiten von Arbeitsgruppen im Rahmen der Begleitausschüsse;
- f)
- Bestimmungen zu Interessenskonflikten bei Partnern, die in die Begleitung, die Bewertung und in Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen eingebunden sind;
- g)
- Bedingungen, Grundsätze und Vorkehrungen für Erstattungsregelungen, Möglichkeiten zum Aufbau von Kapazitäten und die Nutzung der technischen Hilfe.
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