Artikel 11 VO (EU) 2014/240

Verfahrensregelungen des Begleitausschusses

Bei der Formulierung der Verfahrensregelungen berücksichtigen die Begleitausschüsse folgende Elemente:

a)
Stimmrechte der Mitglieder;
b)
Ankündigung von Sitzungen und Übermittlung von Unterlagen — im Allgemeinen mindestens 10 Werktage;
c)
Vorkehrungen für die Veröffentlichung und Zugänglichkeit der den Begleitausschüssen übermittelten vorbereitenden Unterlagen;
d)
Verfahren zu Annahme, Veröffentlichung und Zugänglichkeit der Protokolle;
e)
Vorkehrungen für die Einrichtung und die Tätigkeiten von Arbeitsgruppen im Rahmen der Begleitausschüsse;
f)
Bestimmungen zu Interessenskonflikten bei Partnern, die in die Begleitung, die Bewertung und in Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen eingebunden sind;
g)
Bedingungen, Grundsätze und Vorkehrungen für Erstattungsregelungen, Möglichkeiten zum Aufbau von Kapazitäten und die Nutzung der technischen Hilfe.

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