Artikel 13 VO (EU) 2014/240

Einbindung relevanter Partner in die Vorbereitung von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen

Die Verwaltungsbehörden ergreifen geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von potenziellen Interessenskonflikten, wenn relevante Partner in die Vorbereitung von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen oder in deren Bewertung eingebunden sind.

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