Artikel 23 VO (EU) 2014/241

Merkmale von Instrumenten, die im Sinne des Artikels 52 Absatz 1 Buchstabe o der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eine Rekapitalisierung behindern könnten

Zu den Merkmalen, die die Rekapitalisierung eines Instituts behindern könnten, zählen Vorschriften, die von dem Institut verlangen, bei Ausgabe eines neuen Kapitalinstruments die Inhaber bestehender Kapitalinstrumente zu entschädigen.

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