VO (EU) 2014/241
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 241/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die für Institute geltenden Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Informationen
Ausfertigungsdatum07.01.2014
FundstelleAbl. 2014/L 074
Alle Normen
- KAPITEL IALLGEMEINES
- KAPITEL IIBESTANDTEILE DER EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGEN VERBINDLICHKEITEN
- ABSCHNITT 1Hartes Kernkapital sowie Posten und Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
- Unterabschnitt 1Vorhersehbare Dividenden und Abgaben
- Unterabschnitt 2Genossenschaften, Sparkassen, Gegenseitigkeitsgesellschaften und ähnliche Institute
- Unterabschnitt 3Indirekte Finanzierung
- Unterabschnitt 4Beschränkungen für den Rückkauf von Kapitalinstrumenten
- ABSCHNITT 2Aufsichtliche Korrekturposten
- ABSCHNITT 3Abzüge von Posten des harten Kernkapitals
- ABSCHNITT 4Sonstige Abzüge bei Posten des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals
- KAPITEL IIIZUSÄTZLICHES KERNKAPITAL UND ERGÄNZUNGSKAPITAL SOWIE BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN
- ABSCHNITT 1Form und Art von Tilgungsanreizen
- ABSCHNITT 2Umwandlung oder Herabschreibung des Kapitalbetrags
- ABSCHNITT 3Merkmale von Instrumenten, die eine Rekapitalisierung behindern könnten
- ABSCHNITT 4Nutzung von Zweckgesellschaften für die indirekte Ausgabe von Eigenmittelinstrumenten
- KAPITEL IVALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
- ABSCHNITT 1Indirekte Positionen aus dem Halten von Indexpapieren
- ABSCHNITT 2Erlaubnis zur Verringerung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- Unterabschnitt 1Erlaubnis der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel
- Unterabschnitt 2Erlaubnis zur Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
- ABSCHNITT 3Befristete Ausnahme vom Abzug von den Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- KAPITEL VMINDERHEITSBETEILIGUNGEN UND DURCH TOCHTERGESELLSCHAFTEN BEGEBENE INSTRUMENTE DES ZUSÄTZLICHEN KERNKAPITALS UND DES ERGÄNZUNGSKAPITALS
- KAPITEL VaEIGENMITTEL AUF DER GRUNDLAGE DER FIXEN GEMEINKOSTEN
- KAPITEL VIPRÄZISIERUNG DER DIE EIGENMITTEL BETREFFENDEN ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN DER VERORDNUNG (EU) NR. 575/2013