Artikel 2 VO (EU) 2014/282
Allgemeine Ziele
Die allgemeinen Ziele des Programms bestehen darin, die Politiken der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Unionsbürger und -bürgerinnen und zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten dadurch zu ergänzen, zu unterstützen und einen Mehrwert für diese Politiken zu erbringen, dass sie die Gesundheit fördern, Innovation im Gesundheitswesen unterstützen, die Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme erhöhen und die Unionsbürgerinnen und -bürger vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren schützen.
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